Bußgelder und Geldauflagen

Mit Geldauflagen Mädchen in Köln stärken

Durch die Zuwendung von Bußgeldern und Geldauflagen von Strafgerichten wird die Mädchenarbeit im Handwerkerinnenhaus nachhaltig gestärkt. Sie helfen Mädchen in Köln und Umgebung mit der Zuweisung einer Geldauflage dabei Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln. Unser erfahrenes Team aus Pädagoginnen und Handwerkerinnen ist ein Anlaufpunkt und begleitet die Mädchen auch in schwierigen Phasen.

So hilft Ihre Geldauflage:

  • Für 2.400 Euro können wir für ein Quartal die Miete für unsere drei Werkstätten bezahlen. Hier entwickeln Mädchen Fähigkeiten wie Ausdauer, Teamfähigkeit und Selbstständigkeit.
  • Für 1.000 Euro können wir acht neue Akkuschrauber kaufen. So können mehr Mädchen gleichzeitig in den Werkstätten arbeiten.
  • Für 500 Euro können wir unsere Werkstätten einen Monat lang mit Holz und Farben ausstatten. So sind der Kreativität der Kursteilnehmerinnen keine Grenzen gesetzt.

Transparente Geldauflagenverwaltung

Wir sind uns bewusst, dass Geldauflagen Vertrauenssache sind und garantieren Ihnen daher eine zuverlässige und transparente Geldauflagenverwaltung.

Gemeinnützigkeit

Das Handwerkerinnenhaus Köln e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtung als Empfängerin von Geldauflagen registriert.

Mitteilungspflicht

Wir verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.

Verwendung der Gelder

Das Handwerkerinnenhaus verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.

Mitteilung einer Satzungsänderung

Das Handwerkerinnenhaus teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.

Sonderkonto für Geldauflagen

Für Geldauflagen und Sonderzuweisungen führt das Handwerkerinnenhaus ein Sonderkonto. So wird sichergestellt, dass für Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.

Handwerkerinnenhaus Köln e.V.
IBAN: DE48370205000007118001
BIC: BFSWDE33XXX
BFS Bank

Material bestellen

Gerne senden wir Ihnen spezielles Informationsmaterial über die Arbeit vom Handwerkerinnenhaus Köln zu. Sie erhalten auch Überweisungsträger für Geldauflagen und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Kontakt

Sophie Duczek

E-Mail: maedchen-foerdern@handwerkerinnenhaus.org
Telefon: 0221- 572700-18