Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Das Handwerkerinnenhaus Köln e.V. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben. Danach werden die folgenden zehn grundlegenden Informationen über die Organisation der Öffentlichkeit leicht auffindbar zugänglich gemacht:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen der Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Köln-Nord (Steuernummer 217/5956/0010) vom 30.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträgerinnen

  • Sharon Blumenthal – Vorständin
  • Mira Sin – Vorständin

5. Tätigkeitsbericht

zum Jahresbericht 2020

6. Personalstruktur im Jahr 2020

15 hauptamtliche Mitarbeiterinnen mit max. 30 Std/Woche, eine geringfügig Beschäftigte und ca. 14 Honorarkräfte

7. Angaben zur Mittelherkunft

zum Jahresbericht 2020 | Kapitel Finanzbericht ab Seite 52

8. Angaben zur Mittelverwendung

zum Jahresbericht 2020 | Kapitel Finanzbericht ab Seite 54

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Das Handwerkerinnenhaus Köln e.V. ist Mitglied bei

  • Der Paritätische – Unser Spitzenverband
  • Landesarbeitsgemeinschaft Autonome Mädchenhäuser / Mädchenarbeit NRW e.V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit in NRW e. V.
  • Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen

10. Zuschüsse
2020 hat das Handwerkerinnenhaus einzelne Zuschüsse erhalten, die mehr als zehn Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausgemacht haben. Die zwei wichtigsten Geldgeber:

  • Landschaftsverband Rheinland: 296.466 €
  • Stadt Köln: 90.615,85 €

zum Jahresbericht 2020 | Finanzbericht ab Seite 53

Stand Juli 2021